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Repetitorium Dr. Unger

Im Unterschied zum Präsenzunterricht ist das Fernrepetitorium so aufgebaut, dass Sie durch die sehr ausführlichen Lehrmodule mit vielen Verständnis-Fällen den Examensstoff von Grund auf von zu Hause aus erlernen können.
Anders als bei einem reinen Online-Angebot geht die Stoffvermittlung in unserem Vollkurs weit über interaktive Online-Frage/Antwort-Karten mit Zusatz-Klausurenkurs hinaus und umfasst reale Lehrskripten, die im Durchschnitt zwischen 130 und 260 Seiten Umfang haben. Ergänzend kommt unser Online-Bereich mit mehreren tausend interaktiv aufrufbaren Karteikarten hinzu.

Der Sinn des Jurastudiums liegt nicht im Einpauken von Fällen und/oder Theorien und/oder höchstrichterlichen Urteilen. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie durch die Erarbeitung des Examensstoffes anhand von unterschiedlichen Fällen fast automatisch den Anspruchsaufbau und die dahinter stehende Systematik begreifen und verstehen lernen.

Darauf bezieht sich der gesamte Aufbau unseres Repetitoriums. Sie lernen anhand von Fällen, deren Schwierigkeitsgrad immer eine systematische Prüfung notwendig macht, automatisch in einem unbekannten Sachverhalt den gesetzessystematisch korrekten Weg zu gehen. Im Rahmen dieser Systematik wird Ihnen dann am Fall das notwendige Problembewusstsein für die Entwicklung eigenständiger Argumentationsketten vermittelt. Der richtige Anspruchsaufbau in Verbindung mit einer schlüssigen, eigenständig entwickelten Lösungsargumentation ist die Grundlage einer wirklich guten Klausur, nicht die maximale Wissens- oder Problemreproduktion.

Das Fernrepetitorium bietet Ihnen den Vorteil der freien Zeiteinteilung. Sie lernen entsprechend Ihrem persönlichen Biorhythmus und können sich Ihre Lernstunden so nach individuellem Bedarf festlegen. Sie erhalten Lehrunterlagen, die so ausführlich sind, dass der Repetitor faktisch mit an Ihrem Schreibtisch sitzt. Sie sparen gleichzeitig Fahrtkosten sowie An- und Abfahrtszeiten, aber Sie benötigen auch eine höhere Selbstdisziplin als beim Präsenz-Gruppenunterricht.


Wissenstest "Jura"

Fragekatalog "Allgemeine Rechtswissenschaften"




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  • Abgrenzung von Verzug und Unmöglichkeit
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  • Abtretung gemäß § 398 Satz 1 BGB
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  • Anspruch aus culpa in contrahendo
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  • Besonderheiten bei Gattungsschuld, Vorratsschuld etc.
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  • Besonderheiten der Aufrechnung
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  • Die Problematik der Gesamtschuldnerschaft
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  • Die Voraussetzungen der Gesamtschuld
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  • Drittschadensliquidation
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  • Echtes Factoring: Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB
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  • Ersatz eines Mangelfolgeschadens
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  • Factoring zugunsten Dritter
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  • Konkretisierung einer Gattungsschuld
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  • Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlagen
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  • Leistung an Erfüllungs Statt & Leistung erfüllungshalber
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  • Nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Verpflichtungen
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  • Naturalrestitution und Totalreparation
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  • Factoring (echt, unecht)
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  • Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit
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  • Schadensersatz und Werkvertragsrecht nach BGB
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  • Verhältnis des § 331 BGB zum § 2301 BGB
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  • Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
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  • Voraussetzungen des Anspruchs aus culpa in contrahendo
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  • Voraussetzungen eines Anspruchs aus § 323 I BGB
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  • Voraussetzungen eines Rücktritts nach §§ 324, 241 II BGB
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  • Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus §§ 280 I, III, 281 I 1 BGB
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  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs
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  • Vorschriften für Unmöglichkeit i.V.m. Reisevertragsrecht
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  • Ansprüche des Anwartschaftsberechtigten gegen Dritte
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  • Besonderheiten des Sicherungseigentums
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  • Besonderheiten von Besitzarten
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  • Beteiligte Personen beim Eigentumsvorbehalt
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  • Anwartschaftsrecht
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  • Direkt- und Durchgangserwerb
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  • Eigentumserwerb durch Ersitzung
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  • Eigentumserwerb gem. §§ 930, 933 BGB
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  • Gutgläubiger Eigentumserwerb
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  • Gutgläubiger Erwerb eines Kfz von Nichtberechtigtem
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  • Gutgläubiger Erwerb gem. §§ 933 BGB ff
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  • Gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen
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  • Sachenrechtliche Prinzipien und Grundsätze
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  • Spezielle Anwendungen des Rechtsscheinprinzips
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  • Spezielle Eigentumsvorbehaltsarten
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  • Spezielle rechtliche Besitzverhältnisse
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  • Übergabe durch Geheißpersonen
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  • Klage auf Herstellung der ehel. Lebensgemeinschaft
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  • Rechtliche Wirkungen eines Verlöbnisses
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  • Regress des Scheinvaters
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  • Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff BGB
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  • Vaterschaftsanfechtung
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  • Vereinbarungen über Scheidungsfolgen
    Themenspezifische Begriffe:
    Fernstudium Betriebswirtschaft, Fernstudium Wirtschaftsrecht, Fernstudium Rechtswirt ...sonstige


    Kontakt
    Dr. Unger             Fernrepetitorium

    Telefon:
    0681 / 390 5263

    E-mail:
    info@i-jura.de


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