|
Sachenrechtliche Prinzipien und Grundsätze
|
Aufgaben:
1.) Was versteht man unter dem sachenrechtlichen Spezialitätsgrundsatz?
2.) Was versteht man unter sachenrechtlichen Grundsatz der Absolutheit?
3.) Was versteht man dem sachenrechtlichen Prioritätsprinzip?
4.) Was versteht man unter dem sachenrechtlichen Publizitätsprinzip?
5.) Was versteht man unter dem Grundsatz des numerus clausus der dinglichen Rechte?
Lösungen:
1.) Grundsatz der Spezialität
Der Grundsatz der Spezialität besagt, dass es Sachenrechte nur an einzelnen, bestimmten Sachen gibt. Es gibt also Sachenrechte weder an Teilen von Sachen noch an Sach- oder Rechtsgesamtheiten.
2.) Grundsatz der Absolutheit
Der Grundsatz der Absolutheit bedeutet, dass Sachenrechte nicht nur gegenüber einem bestimmten Schuldner, sondern gegenüber jedermann gelten.
3.) Prioritätsgrundsatz
Der Prioritätsgrundsatz besagt, dass sich die Rangfolge der Sachenrechte nach dem Zeitpunkt ihres Entstehens richtet (vgl. §§ 879, 1209 BGB).
4.) Publizitätsprinzip
Da die dinglichen Rechte gegenüber jedermann wirken, müssen sie nach außen hin erkennbar sein (sog. Publizitätsprinzip). Dem dient der Besitz bei Mobilien und das Grundbuch bei Grundstücken.
5.) Numerus clausus der Sachenrechte
Nach herrschender Meinung kann es nur diejenigen dinglichen Rechte geben, die von der Rechtsordnung ausdrücklich zugelassen sind. Dies bezeichnet man als Typenzwang oder numerus clausus der dinglichen Rechte.
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|