|
Spezielle rechtliche Besitzverhältnisse
|
Aufgaben:
Erläutern Sie, wie sich die Besitzlage bei einer Übereignung nach §§ 934 Alt. 2 BGB, 931 BGB gestaltet, wenn der Besitzmittler, der mehrere Besitzmittlungsverhältnisse abgeschlossen hat, sich mehrdeutig verhält. Welches Argument spricht insbesondere für die hM?
Lösungen:
Wie sich die Besitzlage gestaltet, wenn der Besitzmittler mehrere Besitzmittlungsverhältnisse abgeschlossen hat und nicht klar erkennbar ist, für wen er handelt, ist umstritten:
1. Auffassung des BGH und eines Teils der Literatur (Vertreten von BGH NJW 1979, S. 2038 ff. und Tiedtke Jura 1983, S. 460 ff. u. a.)
Nach dieser Auffassung verliert der alte Besitzer mit der Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses zwischen dem Erwerber und dem Besitzmittler seinen Besitz vollständig. Der Erwerber wird also alleiniger mittelbarer Besitzer.
2. Auffassung eines Teils der Literatur
Ein Teil der Literatur hingegen nimmt in solchen Fällen gleichstufigen mittelbaren Nebenbesitz an.
3. Diskussion
Für die Auffassung des BGH und der hA in der Literatur spricht: Die Rechtsfigur des Nebenbesitzes ist unvereinbar mit der im BGB getroffenen Regelung des Besitzes und schon aus diesem Grund abzulehnen (so Picker AcP 188 (1988), S. 536 ff.)
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|