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Grundlagen der AG



Aufgaben:

1.) Definieren Sie den Begriff der Aktiengesellschaft.

2.) Welche Rechtsnatur hat die Aktiengesellschaft?

3.) Erläutern Sie kurz die wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft!



Lösungen:

1.) Begriff der Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet und die ein in Aktien zerlegtes Grundkapital aufweist (§ 1 AktG).
1. Das Grundkapital (Mindestnennbetrag: 50 000,- €ro; § 7 AktG) und die Aktien (Mindestnennbetrag: 50,- €; § 8 AktG) müssen auf einen bestimmten Nennbetrag lauten.
2. Das in der Aktie verkörperte Anteilsrecht ist in der Regel frei übertragbar und damit entpersönlicht.

2.) Rechtsnatur der Aktiengesellschaft
1. Die Aktiengesellschaft ist keine Gesellschaft i.S.d. §§ 705 ff. BGB. Die Aktiengesellschaft ist von ihrem Mitgliederbestand unabhängig, wie eine Körperschaft organisiert und daher dem Wesen nach ein rechtsfähiger Verein (§ 21 ff. BGB); soweit das AktG lückenhaft ist, gilt also subsidiär Vereinsrecht (z.B. § 31 BGB).
2. Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, weil die Gesellschafter nur mit einer Geldeinlage und nicht mit ihrer Arbeitskraft an der Gesellschaft beteiligt sind. Sie üben ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach dem Umfang ihrer Kapitalbeteiligung aus (§ 134 AktG; bei der BGB-Gesellschaft grundsätzlich nach Köpfen; § 709 II BGB).
3. Die Aktiengesellschaft gilt als Handelsgesellschaft, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Deswegen tätigt sie als sogenannter Formkaufmann stets vollkaufmännische Handelsgeschäfte (§ 6 II HGB).

3.) Wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft
Kapitalsammelfunktion, d.h. durch die kleine Aufspaltung des Grundkapitals und hohe Umlauffähigkeit der Aktien wird eine breite Schicht von Geldgebern angesprochen.



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