|
Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten einer KG
|
Aufgabe:
Erläutern Sie Zweck, Gesellschaftsvermögen, Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei der KG!
Lösung:
1.) 1. Zweck
Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes (§§ 1 - 3 HGB) unter gemeinschaftlicher Firma (§§ 17 ff. HGB)
2. Gesellschaftsvermögen
Gesamthandsgemeinschaft (§§ 105 II, 161 II HGB i.V.m. §§ 718 ff. BGB), wobei - wie bei der OHG - Rechtsträger die Gesellschaft selbst ist, §§ 161 II, 124 HGB.
3. Haftung
a) Haftung der KG selbst
Wie die OHG haftet die KG selbst - gleich einer juristischen Person - mit Gesellschaftsvermögen für Gesellschaftsschulden (§§ 161 II, 124 HGB).
b) Haftung der Gesellschafter
· die Komplementäre haften wie Gesellschafter einer OHG (s.o.)
· die Kommanditisten haften nur mit bzw. in Höhe ihrer Einlage (§§ 171 ff HGB; Ausnahme: § 176 HGB).
4. Geschäftsführung
Für die persönlich haftenden Gesellschafter der KG (Komplementäre) gelten uneingeschränkt die Regeln der OHG; dagegen sind die Kommanditisten nach § 164 HGB von der Geschäftsführung ausgeschlossen, soweit sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt oder es sich um ungewöhnliches Geschäft handelt.
5. Vertretung
Grundsätzlich wie bei OHG; gemäß § 170 HGB sind aber die Kommanditisten (zwingend.) von der Vertretung ausgeschlossen.
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|