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Geschäftsführung und Vertretung bei Gesellschaften



Aufgaben:

1.) Was versteht man unter Geschäftsführung?

2.) Welche Form der Geschäftsführung gilt grundsätzlich für eine BGB – Gesellschaft und welche abweichenden Formen können vertraglich vereinbart werden?



Lösungen:

1.) Bei der Geschäftsführung geht es um die interne Verantwortlichkeit; d.h. um die Frage, ob der Gesellschafter die Handlung vornehmen darf, ohne seine Pflicht den anderen Gesellschaftern gegenüber zu verletzen. Demnach ist Geschäftsführung jede Tätigkeit eines Gesellschafters zur Förderung des Gesellschaftsszwecks vom Innenverhältnis her gesehen (z.B. Abschluß von Rechtsgeschäften, tatsächliche Verrichtungen).

2.) Bei der BGB-Gesellschaft besteht grundsätzlich Gesamtgeschäftsführung. Davon abweichend kann vertraglich die Einzelgeschäftsführung bestimmter Gesellschafter (§ 710 BGB), die Einzelgeschäftsführung mit Widerspruchsrecht der anderen (§ 711 BGB) sowie die Gesamtgeschäftsführung mit Mehrheitsbeschlüssen (§ 709 II BGB) vereinbart werden.





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