FSH-Studiengänge
1. Staatsexamen
- Inhalt
- Ablauf
- Dauer/Gebühr
- Information
Repetitorium
Startseite
Repetitorium (1. Examen)
Repetitorium (2. Examen)
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Handlungskompetenzen innerhalb der Erbengemeinschaft



Aufgaben:

1.) Was ist bei den Handlungskompetenzen innerhalb der Erbengemeinschaft voneinander zu unterscheiden?

2.) Was gilt grds. bei der internen Handlungsbefugnis? Ausnahmen?

3.) Was gilt grds. bei der Vertretungsmacht? Ausnahmen?



Lösungen:

1.) Es ist zu unterscheiden zwischen der internen Handlungsbefugnis und der Vertretungsmacht (Außenkompetenz).

2.) Im Grundsatz gilt Gemeinschaftlichkeit, dh. Übereinstimmung aller Miterben, § 2038 I 1 BGB; beachte aber § 2038 I 2 BGB.
Ausnahmen gelten bei sog. notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und bei der Entscheidung der Mehrheit nach Anteilen, §§ 2038 I 2 und 2038 II 1, 745 I 1 BGB.

3.) Im Grundsatz gilt ebenfalls Gemeinschaftlichkeit, dh. entweder müssen alle Erben gemeinsam das Geschäft abschließen oder die Handelnden müssen die Zustimmung der Übrigen haben.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn ein interner Mehrheitsbeschluss vorliegt, der den Erben die notwendige Vertretungsmacht verleiht.




< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
Dr. Unger             Fernrepetitorium

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@i-jura.de


Studienführer
Stellenangebote









Übersicht:
Justizprüfungsämter
& Universitäten


Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner