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Erbengemeinschaft



Aufgaben:

1.) Welcher Rechtsnatur ist die Erbengemeinschaft?

2.) Welche Gesamthandsgemeinschaften gibt es im BGB?



Lösungen:

1.) Ihrer Rechtsnatur nach ist die Erbengemeinschaft eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Dies bedeutet zum einen, dass sie keine juristische Person darstellt; Träger der Nachlassrechte und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten sind die Erben. Zum anderen ist mit dem Begriff der Gesamthandsgemeinschaft gemeint, dass die Nachlassrechte nicht den einzelnen Miterben getrennt zustehen, sondern der Gesamtheit der Erben mit den aus §§ 2032 ff. BGB folgenden gesamthänderischen Bindungen.

2.) Die Gesellschaft (§ 718), die eheliche Gütergemeinschaft (§ 1416) und die Erbengemeinschaft (§ 2032).



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