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Spezialfälle des Anspruchs nach §§ 988 BGB ff
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Aufgaben:
1.) Auf wessen Kenntnis ist im Rahmen des Anspruchs aus §§ 989, 990 BGB bei einem Minderjährigen abzustellen?
2.) Kann im Rahmen des Anspruchs aus § 988 BGB der rechtsgrundlose Besitzerwerb dem unentgeltlichen Besitzerwerb gleichgestellt werden?
Lösungen:
1.) Bei Minderjährigen ist umstritten, auf wessen Kenntnis im Hinblick auf die Bösgläubigkeit abzustellen ist:
1. Ansicht eines Teils der Literatur: (Metzler NJW 1971, 690) stellt unter Berufung auf den Minderjährigenschutz (analog §§ 107 ff.) auf die Bösgläubigkeit des gesetzlichen Vertreters ab.
2. Ansicht der überwiegenden Literatur: Nach überwiegender Literatur (Palandt-Bassenge § 990 RN. 2 ff) entscheidet der böse Glaube des Minderjährigen entsprechend § 828 II.
Grund: Die §§ 987 ff., insbesondere die §§ 989, 990 enthalten einen deliktsähnlichen Eingriffstatbestand.
3. Differenzierende Ansichten: Differenzierende Ansicht (Larenz § 70 IV; vgl. „Flugreisefall“): Bei einem fehlgeschlagenen oder beendeten Vertrag gelten die §§ 107 ff analog. Bei einem Eingriffstatbestand außerhalb von Verträgen gilt § 828 II entsprechend.
4. BGH: BGHZ 55, 128 („Flugreisefall“): Ohne zu dem Meinungsstreit abschließend Stellung genommen zu haben, wendet er § 828 II wenigstens dann analog an, wenn der Minderjährige den Bereicherungsgegenstand durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung erlangt hat.
Grund: Bei Vorsatz überwiegt das deliktische Element.
2.) Gleichstellung von unentgeltlichem und rechtsgrundlosem Erwerb bei § 988 BGB?
Dies ist umstritten:
Ansicht der Rechtsprechung (BGH NJW 1983, S. 164): Die Rechtsprechung setzt dem unentgeltlichen Besitzerwerb den rechtsgrundlosen gleich und erreicht so die Haftung des Besitzers über §§ 988, 818 I BGB. Unerheblich ist nach Auffassung des BGH, ob der Vertrag von Anfang an unwirksam war oder erst rückwirkend - etwa durch Anfechtung - vernichtet wurde.
Grund: Die Gleichstellung sei geboten, weil die §§ 987 ff. BGB hinsichtlich der Nutzungen eine abschließende Sonderregelung darstellen.
Ansicht der hA in der Literatur (Vertreten u. a. von Schreiber Jura 1992, S. 533 f. u. a.): Das überwiegende Schrifttum lehnt die seitens der Rechtsprechung vorgenommene Gleichstellung ab und füllt die im Hinblick auf § 993 BGB dadurch entstehende Lücke damit aus, dass jedenfalls bei rechtsgrundlosem Erwerb auch die Leistungskondiktion zugelassen wird.
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