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Begriff, Pflichten und Ansprüche des Handelsvertreters
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Aufgaben:
1.) Erklären Sie den Begriff des Handelsvertreters.
2.) Welche Pflichten hat der Handelsvertreter?
3.) Welche Ansprüche beinhaltet die Funktion des Handelsvertreters?
Lösungen:
1.) Begriff
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 I HGB).
2.) Pflichten des Handelsvertreters
Tätigkeitspflicht (= Hauptpflicht; § 56 I 1 HGB).
Pflicht zur Wahrung der Interessen des Unternehmers
(§ 86 I 1, 1. HS HGB); d.h. Marktbeobachtung, Wettbewerbsverbot (h.M.: Verbot gleichzeitig Konkurrenzerzeugnisse zu vertreten).
Benachrichtigungspflicht (§ 86 II HGB).
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns (§ 86 III HGB).
3.) Ansprüche des Handelsvertreters
Provision
§ 87 II 1 HGB
Ein Bezirksvertreter erhält die Provision für alle Abschlüsse in der Vertragszeit im Bezirk (§ 87 II 1 HGB); auch ohne seine Vermittlung; unabhängig ob Direktgeschäfte des Unternehmers oder von Dritten vermittelt (OLG Düsseldorf NJW 1982, 1232); jedoch nur für Geschäfte der Art, auf die sich seine Vermittlungs- oder Abschlusspflicht (§ 84 I HGB) erstreckt.
§ 86 b HGB
Nach § 86 b HGB Kann dem Handelsvertreter ein Anspruch auf eine erhöhte Provision (Delkredere-Provision) zustehen.
§ 89 b HGB
Anspruch zur angemessenen Ausgleichszahlung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses (§ 89 b HGB; Fallbeispiel: Hadding JuS 1977, 29).
§§ 86 a I, 86 a II HGB
Anspruch auf Ermöglichung der Tätigkeit des Handelsvertreters durch:
Überlassung von Unterlagen und Benachrichtigung.
§§ 675, 670 BGB
Anspruch auf Anwendungsersatz bei außergewöhnlichen Kosten aus §§ 675, 670 BGB.
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