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Begriff und Voraussetzungen des Bestimmungskaufs
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Aufgaben:
1.) Was versteht man unter einem Bestimmungskauf?
2.) Welche Voraussetzungen bestehen für einen Bestimmungskauf?
3.) Wie verhält sich § 375 HGB zu §§ 315 ff. BGB?
Lösungen:
1.) Begriff
Bestimmungskauf ist ein Handelskauf über bewegliche Sachen, bei dem die Parteien im Hinblick auf den Kaufgegenstand nur vereinbaren, aus welchem Grundstoff die Ware zu bestehen hat, während dem Käufer die nähere Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse (auch Quantität) des Kaufgegenstandes vorbehalten bleibt. Der Bestimmungskauf ist abzugrenzen von der Wahlschuld. Eine Wahlschuld liegt vor, wenn in einem Schuldverhältnis mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder andere zu bewirken ist (§ 262 BGB); wobei im Zweifel dem Schuldner (Verkäufer) das Wahlrecht zusteht.
2.) Voraussetzungen des Bestimmungskaufs i.S.d. § 375 I HGB
1. Kaufvertrag (§ 433 BGB) über bewegliche Sachen
2. Der Kauf muss wenigstens auf einer Seite ein Handelsgeschäft (§ 343 HGB) sein (§ 345 HGB)
3. Die Parteien haben im Hinblick auf den Kaufgegenstand nur vereinbart, aus welchem Grundstoff die Ware zu bestehen hat
4. Dem Käufer obliegt die nähere Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse (auch Quantität) des Kaufgegenstandes
3.) Verhältnis § 375 HGB - §§ 315 ff. BGB
§ 375 HGB ist gegenüber §§ 315 ff. BGB lex specialis soweit die Ware zu bestimmen ist. Bei § 375 HGB erfolgt die Bestimmung grundsätzlich nach freiem Ermessen. Die Leistungsbestimmung nach billigem, überprüfbarem Ermessen gem. §§ 315 ff. BGB kann hinsichtlich der sonstigen Leistungsabwicklung eingreifen. Soweit die Ware zu bestimmen ist, kommt eine Leistungsbestimmung nach billigem, überprüfbarem Ermessen gem. §§ 315 ff. BGB ausnahmsweise in Betracht, falls sich durch Auslegung ihre Anwendbarkeit ergibt (z.B. dass der Käufer mit Rücksicht auf die Lieferfähigkeit des Verkäufers nur bestimmte Öle abrufen darf).
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